Im Zuge eines gestiegenen Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung hat sich die Nachfrage nach Pfefferspray in Deutschland in den letzten Jahren deutlich erhöht.
Pfefferspray wird in Fachgeschäften, im Onlinehandel und mittlerweile schon in Drogerien zum Kauf angeboten.
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, sich ein Pfefferspray zu kaufen oder sind bereits Besitzer eines Pfeffersprays, möchten wir Ihnen an dieser Stelle wichtige Informationen zur Wirkungsweise und Handhabung des Sprays sowie möglichen juristischen Konsequenzen geben, die Sie unbedingt vor dem Einsatz Ihres Sprays wissen müssen!
1) Was ist eigentlich ein Pfefferspray?
Pfefferspray ist ein unter Druck in Sprühdosen vorliegender Reizstoff mit dem von Pflanzen (Gattung Capsicum) gewonnenen Wirkstoff Capsaicin. Dieser Reizstoff wirkt grundsätzlich gegen Menschen und Säugetiere und ist als Sprühnebel, Sprühstrahl, Gel oder Schaum erhältlich.
Das Funktionsprinzip ist identisch dem einer Sprühdose. Handelsübliche Sprays haben eine Reichweite von circa 1,5 bis 5 Meter. Pfefferspraybehälter stehen grundsätzlich unter Druck.
Wie Sprühdosen müssen sie vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitze über 50°C geschützt werden, ansonsten besteht Explosionsgefahr und eine massive unkontrollierte Freisetzung des Wirkstoffs. Lassen Sie Behälter mit Pfefferspray nicht im heißen PKW oder der Sonne liegen. Öffnen Sie auf Grund des Restdrucks und der Wirkstoffrückstände niemals leere Pfefferspraybehälter.
Lassen Sie das Spray nicht unbeaufsichtigt liegen und machen Sie es nicht Kindern zugänglich.
Pfefferspray gehört unserer Meinung nach nicht in Kinderhände!
2) Was Sie beim Kauf eines Pfeffersprays beachten müssen:
- Informieren Sie sich sehr gut über die rechtlichen Rahmenbedingungen!
- Informieren Sie sich über juristische Konsequenzen beim Einsatz von Pfefferspray!
- Kaufen Sie das Spray nur nach einer Beratung im Fachhandel!
- Kaufen Sie keine Billigprodukte!
- Lesen Sie sehr aufmerksam die Herstellerhinweise!
- Informieren Sie sich über die Auswirkungen auf den menschlichen Organismus!
- Machen Sie sich mit den Sicherheitseinrichtungen des Sprays vertraut!
- Wählen Sie sinnvoll zwischen den Varianten Nebel, Sprühstrahl, Schaum und Gel!
- Lassen Sie das Pfefferspray nie unbeaufsichtigt irgendwo liegen!
- Fragen Sie sich ob es nicht eine sinnvolle Alternative zum Pfefferspray gibt!
Da es in unseren Selbstverteidigungskursen immer wieder viele Diskussionen und leider auch falsche Vorstellungen zu dem Umgang mit Pfefferspray gibt möchten wir Ihnen mit diesem BLOG-Beitrag wichtige Hinweise zu den oben aufgeführten Punkten geben.
3) Welche Pfefferspray-Varianten gibt es?
Variante Sprühnebel:
Pfeffersprays mit einem nebelartigen Sprühverhalten eignet sich besonders gut zur einfachen Verteidigung. Der Wirkstoff wird breit aufgefächert und mehr verteilt als bei einem Strahlspray, was die Abwehr einfacher macht.
Die Anwendung ist insbesondere für Laien einfach und komfortabel, denn es muss nicht genau gezielt werden. Ein Tierabwehrspray als Nebel ist beispielsweise bei angreifenden Hunden leichter zu verwenden, da die Nebelwolke in die Richtung des Hundes oder der Hunde gesprüht werden kann und diese stoppt.
Ein Nebelspray ist jedoch sehr windanfällig und kann leicht Unbeteiligte oder den Verteidiger selbst treffen. Das Sprühen gegen den Wind muss unbedingt verhindert werden. Bei starkem Regen ist mit Einschränkungen hinsichtlich der Wirksamkeit zu rechnen. Das Ausbringen des Wirkstoffes ist großflächig, die Reichweite geringer als beim Sprühstrahl.
Variante ballistischer Sprühstrahl:
Der Sprühstrahl ist im Regelfall breit genug um das Ziel sicher und zuverlässig zu treffen. Der Strahl ist dünnflüssiger als der vom Gel oder Schaum. Der Wirkstoff ist konzentrierter und wird in einem einzelnen Strahl ausgesprüht. Der Sprühstrahl ist windstabiler und kann zielgenauer als ein Nebel ausgebracht werden. Die Reichweite ist ebenfalls höher als beim Sprühnebel.
Insbesondere kleinere Sprays sind sehr häufig als Strahlversion konzipiert. Dadurch kann die kleine Menge effektiver eingesetzt werden. Allerdings erfordert ein solches Abwehrspray auch ein genaueres Zielen als bei einem Nebelspray.
Der ballistische Strahl ist eine gute Kombination aus konzentriertem Wirkstoff und hoher Reichweite. Kleine, sich schnell bewegende Ziele (z.B. Hunde) sind jedoch schwerer zu treffen als mit dem Nebelspray.
Variante Gel:
Pfeffergel ist dickflüssiger und von der Konsistenz stabiler als Pfefferspray. Daher kann das Gel auch bei Wind benutzt werden. Durch den Einzelstrahl ist das Treffen kleiner Ziele nicht so einfach wie beim Pfefferspray (Nebel). Die Vorteile des Gels sind jedoch deren hohe Reichweite und die guten Einsatzmöglichkeiten bei Wind. Das Gel haftet besser am Ziel als der Sprühnebel.
Variante Schaum:
Der Wirkstoff verbreitet sich großflächig als Schaum. Ein Pfefferspray auf Schaum-Basis ist windstabiler als ein Nebel-Spray. Diese Pfefferspray-Variante ist perfekt für Paniksituationen geeignet. Ungeübte Nutzer können erstaunlich gut treffen. Die dichte Konsistenz des Schaumstrahls nimmt dem Angreifer schnell und zuverlässig die Sicht. Der Abwehrschaum legt sich gut sichtbar auf das Ziel und setzt die Wirkstoffe frei.
Pfefferschaum bietet den Vorteil, dass ein eventuelles Ziel durch den Schaum eine zusätzliche Sichtbehinderung widerfährt. Nachteile sind eine geringere Reichweite als ein Gel oder Spray. Der Schaum setzt den Wirkstoff langsamer frei als ein hochdosierter ballistischer Strahl.
Allgemein:
Einige Hersteller bieten zum Training so genannte Inert-Sprays an. Diese Sprühgeräte enthalten eine harmlose Ersatzflüssigkeit und ermöglichen das gefahrlose Einsatztraining. Auch darf man nicht unterschätzen, dass die Sprays schon nach wenigen Sekunden der Benutzung aufgebraucht sind. Ein 45 ml Spray reicht für circa 3-5 kurze Sprühstöße und ist nach circa 8 Sekunden aufgebraucht.
4) Die Wirkung von Pfefferspray auf den Menschen:
Die Wirkung von Pfefferspray auf einen Angreifer tritt in der Regel unmittelbar ein und bewirkt dabei eine Reizung der Haut, Schleimhäute und Atemwege.
Dies führt nicht nur zu teilweise heftigen Schmerzen und einem nicht unterdrückbaren Verschließen der Augen sondern kann zudem bei der betroffenen Person zu Krämpfen und einer vorübergehenden Orientierungslosigkeit führen.
Der Reizstoff verursacht eine Rötung und Schwellung der Bindehaut sowie starken Tränenfluss. Die Folge daraus ist eine vorübergehende Blindheit über einen Zeitraum von bis zu 30 Minuten. Das Einatmen des Reizstoffes verursacht in Abhängigkeit der inhalierten Menge unterschiedliche Symptome wie unkontrollierbaren Hustenreiz, Atemnot bis hin zu Atemkrämpfen. Insbesondere Asthmatiker können weitaus heftiger reagieren.
Auf Grund dieser Wirkungsweise können getroffene Personen mit einer Verstärkung ihres aggressiven Verhaltens sowie auch mit panikartiger Flucht reagieren.
Pfefferspray hat abgesehen von der starken Wirkung auf die Schleimhäute auch eine Wirkung auf die Hautstellen, die mit dem Spray in Kontakt gekommen sind. Häufig vorkommende Wirkungen auf der Haut sind brennender Schmerz verbunden mit Schwellungen und Hautrötungen.
Augen:
Im Auge führt Capsaicin zu einem sehr stark brennenden Schmerz sowie zu einem krampfartigen Schluss der Augenlider. Zudem kommt es zu einer Schwellung der Bindehaut und zu heftigem Tränenfluss. Schädigungen des Hornhautepithels sind möglich.
Bei Trägern von Kontaktlinsen kann sich zwischen der Kontaktlinse und der Hornhaut ein Wirkstoffdepot bilden welches die Reizung der Augen verstärkt. Längeres Einwirken von Capsaicin führt zu einer herabgesetzten Schmerzempfindlichkeit der Bindehaut des Auges, dadurch reduziert sich der Lidschlag und die Hornhaut des Auges kann austrocknen. Dieses kann zur Trübung der Hornhaut und somit zum zeitweiligen Sehverlust führen.
Atemwege / Atmung:
Die Wirkung auf die Atemwege ist stark davon abhängig, in welcher Konzentration der Wirkstoff in Mund und Atemwege gelangt. Ein Hustenreiz tritt fast immer und sofort ein.
Bei Asthmatikern kann es zu einer Verkrampfung des Bronchialsystems und zum Stimmritzenkrampf kommen. Bei labiler Blutdrucklage oder bestehenden Bluthochdruck können oben genannte Reaktionen zu sehr starken Kreislaufbeschwerden führen.
Haut:
Eine Histaminausschüttung führt zur Hautrötung und kann Schwellungen auslösen, (selten Blasenbildung). Diese Symptome klingen meist über einen Zeitraum von 30-45 Minuten wieder ab, eine Reinigung der betroffenen Körperstellen mit kaltem Wasser kann diese Zeit verkürzen.
5) Behandlungshinweise:
Lesen Sie unbedingt die Herstellerinformationen zu Ihrem Spray!
Viele Hersteller empfehlen den Reizstoff so schnell wie möglich für die Dauer von 10 bis 15 Minuten mit kaltem Wasser von der betroffenen Haut abzuspülen. Kaltes Wasser schließt die Poren und verhindert so die weitere Aufnahme des Reizstoffes.
Vermeiden Sie Reiben und Kratzen, da die Substanzen intensiver in die Haut eindringen könnten. Nach 10 bis 20 Minuten sollte der Schmerz langsam nachlassen. Alle Symptome sollten innerhalb von 45 Minuten abklingen.
Ist dieses nicht der Fall ist umgehend eine ärztliche Behandlung notwendig.
Mundschleimhäute sollten umgehend mit kaltem Wasser ausgespült werden. Ein Verschlucken des Wassers ist zu verhindern. Sollte Reizgas in den Rachen eingedrungen sein, ist die Atmung des Betroffenen zu überwachen und gegebenenfalls, da es zu einem Zuschwellen der Atemwege kommen kann, der Rettungsdienst zu alarmieren.
Bei Kontakt mit den Augen sollten diese ebenfalls für 10 bis 15 Minuten mit fließendem kalten Wasser (Augenspülflasche) ausgespült und sofort danach ein Arzt besucht werden. Kontaktlinsen sollten entfernt werden. Symptome sollten nach 45 Minuten abgeklungen sein.
6) Die Effektivität von Pfefferspray - Je schärfer desto besser ?
Die Scoville-Scala gibt den Schärfegrad von Chillis (Capsaicin) an.
Reines Capsaicin weist einen Schärfegrad von 16 Millionen Scoville Heat Units (SHU) auf und stellt somit den höchsten Wert dieser Scala dar.
Je höher dieser SHU-Wert, desto schärfer ist der Chilli nicht aber unbedingt das Pfefferspray! Es kommt vielmehr auf die Kombination zwischen Schärfegrad des Wirkstoffs und der Konzentration dieses Wirkstoffes im Pfefferspray an.
Somit ist ein Pfefferspray, dessen Wirkstoff (OC) beispielsweise 5 Millionen Scoville aufweist, nicht unbedingt schärfer als ein Spray mit 3 Millionen Scoville Einheiten.
Um unterschiedliche Pfeffersprays vergleichen zu können muss die effektive Schärfe als Kombination aus Schärfe des Wirkstoffes zu Gesamtkonzentration im Pfefferspray berechnet werden. Beide Angaben finden Sie normalerweise auf dem Spray aufgedruckt.
Beispiel Effektive Schärfe:
(Schärfe Wirkstoffe in Scoville SHU) x (Wirkstoffanteil in Prozent%)
Pfefferspray 1 (5.000.000 SHU, Lösung von 3% im Pfefferspray)
Pfefferspray 2 (3.000.000 SHU, Lösung von 8% im Pfefferspray)
Pfefferspray 1: 5.000.000 x 3% = 150.000 Einheiten
Pfefferspray 2: 3.000.000 x 8% = 240.000 Einheiten
Somit ist Pfefferspray 2 auf Grund der höheren Konzentration trotz des geringeren Schärfegrades des Wirkstoffs stärker!
Es liegt nun natürlich die Vermutung nahe, dass die Wirkung von Pfefferspray 2 weitaus stärker sein sollte. Prinzipiell ist dies auch richtig. Wenn man jedoch bedenkt, dass beispielsweise frische Tabasco Chillischoten im Vergleich "nur" einen Schärfegrad von circa 40.000 Scoville SHU und extrem scharfe Tabasco-Saucen circa 7.000 SHU haben, stellt sich die Frage, ob ein Angreifer diesen Unterschied zwischen Spray 1 und 2 noch wahrnehmen wird.
7) Juristische Hintergründe die Sie unbedingt kennen müssen:
In jedem Land gelten grundsätzlich eigene Regelungen für den Umgang mit Pfefferspray.
Machen Sie sich also bei einer Urlaubsfahrt oder einer Geschäftsreise ins Ausland vorher mit den Bestimmungen vor Ort vertraut!
Der Besitz von Pfefferspray ist in einigen unserer Nachbarländer grundsätzlich verboten oder Pfefferspray gilt dort als verbotene Waffe. Der Besitz oder das Mitführen von Pfefferspray zieht somit entsprechende juristische Konsequenzen nach sich.
Juristische Einteilung in Deutschland:
(Der Einsatz von Pfefferspray durch Vollzugsbeamte, Polizei, Sicherheitskräfte, Feldjäger usw. erfolgt durch Ausnahmegenehmigungen und wird an dieser Stelle nicht behandelt)
Abwehrsprays sind in Deutschland rechtlich in zwei Kategorien einzuordnen. Zum einen in solche, die gegen Menschen eingesetzt werden sollen (Reizstoffsprühgeräte im Sinne des Waffengesetzes). Zum anderen in solche, die nur zur Tierabwehr mitgeführt werden und auch entsprechend gekennzeichnet sein müssen.
Bei Tierabwehrsprays handelt es sich nicht um Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Sie dürfen somit von jedermann und ohne Altersbeschränkung erworben, besessen und geführt werden.
Pfeffersprays, die als „Tierabwehrsprays“ dienen, unterliegen nicht dem Waffengesetz, da sie ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, sondern ausschließlich die der Tiere zu beseitigen oder herabzusetzen.
Grundsätzlich ist in Deutschland Pfefferspray zur Tierabwehr legal. Voraussetzung ist jedoch, dass dieses Spray klar und eindeutig als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Ist diese Kennzeichnung nicht vorhanden, dann fällt das Pfefferspray in Deutschland unter das Waffengesetz und dessen Vorschriften!
Umgesetzt wird die Kennzeichnung von Pfefferspray-Herstellern in der Regel dadurch, dass auf dem Etikett oder direkt am jeweiligen Abwehrspray der Vermerk „Tierabwehrspray“ aufgedruckt ist.
Zu beachten ist, dass die entsprechende Kennzeichnung klar erkennbar sein muss. Ist dieses etwa durch Verkratzen, Übermalen oder Entfernen der Kennzeichnung nicht mehr gegeben, fällt das Pfefferspray automatisch unter das Waffengesetz.
Pfefferspray verwendet den Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC) und darf in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren verkauft werden. Dies ist auf den Dosen deutlich gekennzeichnet.
Der Einsatz gegen Menschen ist strafbar und (wenn überhaupt) nur in einer Notsituation zulässig. Der Wirkstoff ist in Deutschland zur Abwehr gegen Menschen nicht zugelassen. Daher besitzen Pfeffersprays mit diesem Inhaltsstoff kein PTB-Zeichen. Sind diese Sprays jedoch nur für die Tierabwehr vorgesehen, dürfen sie ohne Einschränkungen erworben, besessen und geführt werden.
Für Reizstoffsprühgeräte (nach dem Waffengesetz zur Abwehr von Menschen und nicht mit Tierabwehrsprays zu verwechseln) ist OC nicht zugelassen. Dass die Zulassung des Wirkstoffs noch nicht erfolgt ist, hängt damit zusammen, dass es Tierversuche erfordert, um herauszufinden, welche Nebenwirkungen das Spray für den Menschen entfaltet. Diese Art von Tierversuchen sind jedoch gesetzlich nicht mehr zulässig.
Die für den Einsatz gegen Menschen mitgeführte Reizstoffsprühgeräte fallen unter das Waffengesetz und dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren besessen und geführt werden. Der enthaltene Reizstoff (z.B. CS-Gas) muss zudem als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein. Reichweite und Sprühdauer von Reizstoffsprühgeräten dürfen bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen. (Tierabwehrsprays sind keine Reizstoffsprühgeräte im Sinne der Waffengesetzes!)
Reizstoffsprühgeräte müssen ein entsprechendes PTB-Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen. Tierabwehrsprays unterliegen diesen Einschränkungen nicht.
Der Besitz von Reizstoffsprühgeräten mit einem nicht zugelassenen Wirkstoff und daher ohne das erforderliche Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.
Weder Pfeffersprays zur Tierabwehr noch Reizstoffsprühgeräte dürfen bei Demonstrationen oder auf dem Weg dorthin mitgeführt werden. Gleiches gilt für große öffentliche Veranstaltungen.
Juristische Konsequenzen:
Ein wichtiges Kriterium ist der sogenannte “Bereithaltegrund”. Darunter versteht man den Grund oder Zweck, weshalb eine Person das Pfefferspray besitzt bzw. mit sich führt.
Privatpersonen in Deutschland dürfen ein als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray nicht aus dem Grund mit sich führen, um dieses im Falle eines Angriffs gegen Menschen einzusetzen. Der Grund für die Bereithaltung muss in der Möglichkeit zur Tierabwehr liegen!!
Wird Pfefferspray gegen einen Menschen eingesetzt, so erfüllt dies grundsätzlich den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Die Strafbarkeit entfällt jedoch, sofern ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt. Eine Notwehrhandlung ist dann sowohl mit einem Reizstoffsprühgerät als auch mit einem Tierabwehrspray zulässig.
Eine Anwendung gegenüber Menschen ist somit nur in einer Notlage (einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff) mit dem Rechtfertigungsgrund der Notwehr erlaubt. Bitte beachten Sie hierzu auch, dass der Verteidiger in der Notwehr das Mittel zur Verteidigung einzusetzen hat, welches geeignet ist und beim Angreifer den geringsten Schaden verursacht.
Wenn das Pfefferspray in einer Notwehrsituation gegen Menschen eingesetzt wird, ist eine Verteidigung unter jenen Umständen gerechtfertigt, wenn kein milderes anderes, geeigneteres Mittel zur Notwehr oder Nothilfe zur Verfügung steht. Fehlt bei einer Anwendung gegen Menschen dieser Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung zu massiven rechtlichen Konsequenzen führen. Wer ein Pfefferspray einsetzt, ohne in Gefahr gewesen zu sein, begeht eine gefährliche Körperverletzung und macht sich strafbar.
Der Einsatz von Pfeffersprays stellt eine gefährliche Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1 § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB dar (Mindeststrafe sechs Monaten Freiheitsstrafe). Die Strafbarkeit entfällt nur in den Fällen, in denen das Spray eingesetzt wurde, um sich selbst oder einen anderen zu beschützten. In solchen Fällen ist der Einsatz des Pfeffersprays gerechtfertigt über die Notwehr nach § 32 StGB, Notstand gem. § 34 StGB oder entschuldigt gem. § 35 StGB.
8) Fragen die uns oft gestellt werden:
Ab welchem Alter ist Pfefferspray (gekennzeichnet als Tierabwehrspray) erlaubt?
Wenn ein Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, fällt dieses nicht unter das Waffengesetz und unterliegt demnach prinzipiell auch keiner Altersbeschränkung und kann daher ausnahmslos besessen und geführt werden. Ab welchem Alter man jedoch seinem Kind ein Pfefferspray überlassen sollte, kann nicht pauschal beantwortet werden und muss von den Eltern im Einzelfall entschieden werden. Es stellt sich hier natürlich insbesondere die Frage, ob das Kind oder der Jugendliche verantwortungsbewusst genug ist.
Fällt ein Tierabwehrspray unter das Waffengesetz?
Als Tierabwehrsprays gekennzeichnete Pfeffersprays fallen nicht unter das Waffengesetz. Handelt sich um ein sogenanntes Tierabwehrspray, gibt es für den Erwerb keine Altersbeschränkung.
Fallen andere Verteidigungssprays unter das Waffengesetz?
Verteidigungssprays (z.B. Reizstoffsprühgeräte), die Ihrem Wesen nach zur Abwehr von Menschen dienen fallen unter das Waffengesetz. Hier gibt es Altersbeschränkungen für Kauf und Besitz. Nach §3 Abs. 2 Waffengesetz dürfen Jugendliche solche Sprays erst ab 14 Jahren kaufen und besitzen.
Ist der Einsatz von Tierabwehrspray in einer Notwehrsituation legal?
Ein Tierabwehrspray ist allein für die Notwehr oder die Nothilfe. Das gilt für Pfefferspray genauso wie für alle anderen Dinge, die man zur Selbstverteidigung einsetzen könnte. Wer ein Abwehrspray gegen Menschen nicht ausschließlich zur Selbstverteidigung in einer Notwehr- oder Nothilfesituation einsetzt, begeht eine gefährliche Körperverletzung und macht sich zudem strafbar. Im Nachhinein muss zweifelsfrei klar sein, dass man aus einer Notwehrsituation (oder Nothilfe) heraus handelte.
Was passiert wenn ich zuviel Abwehrspray einsetze?
Wendet eine angegriffene Person Pfefferspray zu lange oder zu stark an, kann es sich laut Gesetz um einen Notwehrexzess nach § 33 Strafgesetzbuch handeln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Opfer aus Panik weiter sprüht, obwohl der Angreifer bereits außer Gefecht gesetzt ist. Das Opfer eines Angriffs kann in dem Moment der Verteidigung natürlich nur schwer feststellen, ob ein Sprühstoß des Abwehrsprays bereits ausreichend und ein zweiter schon zu viel ist. Hier steht dann häufig Aussage gegen Aussage. Wenn es wirklich in einem solchen Fall zu einem Strafverfahren käme, würden Personen, die sich eines Notwehrexzesses schuldig gemacht haben, aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verurteilt werden.
Darf ich ein Tierabwehrspray einsetzen um mich gegen Tiere zu wehren?
Man darf ein Tierabwehrspray nur gegen ein Tier (z.B. Hund) einsetzen, um einen bevorstehenden oder gegenwärtigen Angriff abzuwehren. Besteht keine Gefahr, ist es nicht erlaubt Pfefferspray einzusetzen. Läuft der Hund nur auf jemanden zu, kommt es auf den Einzelfall an, da die eigene Bedrohungslage ein sehr subjektiver Eindruck ist. Zudem kann es passieren, dass das Spray im Verteidigungsfall nicht nur den Hund, sondern auch das Herrchen oder andere Menschen trifft.
Was droht bei Abwehrsprays ohne PTB-Zeichen?
Besitzer eines Reizstoffsprühgerätes ohne PTB-Zeichen und ohne entsprechende Waffenbesitzkarte riskieren trotz kleinem Waffenschein, sich wegen illegalem Waffenbesitzes gem. Waffengesetz strafbar zu machen. Das gilt auch, wenn sie eine solche Waffe zu Hause haben sollten. Schreckschusswaffen ohne PTB-Kennzeichen gelten dabei als scharfe Schusswaffen. Zu diesen Waffen zählen aber ebenso entsprechende Pfeffersprays ohne Prüfzeichen, sofern sie nicht ausschließlich für den Einsatz gegen Tiere bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind.
Benötigt man einen kleinen Waffenschein zum Besitz von Pfefferspray?
Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht den Vorschriften des Waffengesetzes. Es dient allein zum Schutz gegen Tiere. Da ein Pfefferspray nicht dazu gedacht ist gegen Menschen eingesetzt zu werden, fällt es nicht unter die in §1 Absatz 2 WaffG definierten Waffen und ist somit auch nicht waffenscheinpflichtig. Dieses Pfefferspray kann ohne Alterseinschränkung von jedermann gekauft und mitgeführt werden.
9) Fazit:
Ist es überhaupt sinnvoll ein Pfefferspray zu besitzen?
Jeder der Interesse am Kauf eines Pfeffersprays hat oder bereits ein entsprechendes Spray besitzt sollte sich dringend mit dessen Handhabung und mit den juristischen Rahmenbedingungen vertraut machen.
Jeder der ein Pfefferspray zur Tierabwehr besitzt sollte sich darüber im Klaren sein, dass dieses Spray nur zur Abwehr von Tieren zugelassen ist und dieses auch nur, wenn die Tiere eine akute Gefahr darstellen.
Diese Sprays müssen zwingend entsprechend gekennzeichnet sein. Diese Sprays dürfen auch nur aus dem Grund der Tierabwehr mitgeführt werden. Auch der Einsatz gegen Tiere bedarf als Rechtfertigungsgrund der Notwehrlage (oder Nothilfe) und somit einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff.
Der Einsatz gegen Menschen bleibt nur dann straffrei, wenn es sich eindeutig um eine belegbare Notwehrsituation handelt und der Einsatz von Pfefferspray (zur Tierabwehr) das Verteidigungsmittel ist, welches geeignet ist und beim Angreifer den geringsten Schaden verursacht.
Auf Grund dieser engen juristischen Grenzen und da der Einsatz von Pfefferspray den Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt sollte Pfefferspray SEHR bedacht und maßvoll eingesetzt werden.
Zeugen, die die Situation an dieser Stelle bestätigen können, sind wichtig. Beachten Sie immer, dass unschuldige Menschen bei dem Einsatz von Pfefferspray in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Bedenken Sie, dass ein Pfefferspray zur Eskalation der Situation beitragen oder dass der Täter der angegriffenen Person das Spray auch entreißen könnte.
Mit einem Abwehrspray, welches man legal mit sich führen darf, ist man jedoch vermutlich selbstbewusster unterwegs als ohne Spray, denn wer sich sicherer fühlt, tritt auch selbstbewusster auf. Das alleine kann schon (ohne den eigentlichen Einsatz des Sprays) potenzielle Angreifer abschrecken.
In unseren Kursen diskutieren wir die oben dargestellten Sachverhalte hinsichtlich der juristischen Konsequenzen ausführlich, demonstrieren für den Fall der Fälle den sicheren Einsatz von Pfefferspray bezüglich der Entfernung und Ausrichtung zum Angreifer und zeigen vor allem andere sinnvolle alternative Lösungswege ohne den Einsatz von Sprays zur Selbstverteidigung. Denn...
...oft ist das Spray, wenn man es tatsächlich dringend benötigt, nicht zur Hand!
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Für weitere Fragen rund um das Thema Pfefferspray und sinnvollen Alternativen zur Selbstverteidigung stehen wir gerne zur Verfügung.
Dein SicherheitsCoach
Selbstverteidigung & Eigenschutz
Hamburg
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